Politische Rahmenbedingungen für Rüstungsexporte

Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern

Dem allgemeinen Verständnis nach stecken die Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern den Handlungsrahmen für die Genehmigungspolitik der Bundesregierung ab. Sie sind rechtlich nicht verbindlich.

Seit 1971 wurden die Politischen Grundsätze drei Mal überarbeitet, zuletzt 2019:

2019

2000

1982

1971

 

Koalitionsverträge

In den jeweils von den verschiedenen Bundesregierungen vereinbarten Koalitionsverträge finden sich in der Regel weitere Anhaltspunkte und Kriterien dafür, welchen Stellenwert die Politischen Grundsätze in der Rüstungsexportpolitik spielen werden:

2013 CDU/CSU-SPD 

2009 CDU/CSU-FDP 

2005 CDU/CSU-SPD

2002 SPD-Grüne/Bündnis90 

1998 SPD-Grüne/Bündnis90

 

Stellungnahmen der Bundesregierung zur deutschen Rüstungsexportpolitik

Strategiepapier zur Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland, 8.7.2015

Eckpunkte für die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten, 8.7.2015

Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und ent-sprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer, 7.5.2015

Rede von Bundesminister für Wirtschafts- und Energiepolitik bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik am 28.10.14 zu den Leitlinien deutscher Rüstungspolitik. (Media-File)

 

Arbeitsweise des Bundessicherheitsrates

Seit 1969 ist der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Bundessicherheitsrat/BSR (als Nachfolger des Bundesverteidigungsrates/BVR) das höchste Gremium, dass sich mit der Genehmigung von Rüstungsexporten befaßt. An den geheimen Sitzungen des BSR nehmen neben dem Kanzleramt die Minister_innen des Auswärtigen Amtes, des Inneren, der Verteidigung, für Wirtschaft und für Wirtschaftliche Zusammenarbeit teil. 

Geschäftsordnung vom 12. August 2015

Geschäftsordnung vom 4. Juni 2014

Geschäftsordnung vom 13. September 2006