Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)

Das Kriegswaffenkontrollgesetz ist ein Ausführungsgesetz nach den Vorgaben des Artikel 26 Abs. 2 GG:

"(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." 

Sämtliche relevante Rechtsvorschriften zum Kriegswaffenkontrollgesetz finden sich auf der Seite des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle.

Aktuelle Fassung des KrWaffKontrG (2013)

 

Gültige Verordnungen zum KrWaffkontrG:

1. Verordnung 

2. Verordnung 

3. Verordnung 

Verordnung über Allgemeinen Genehmigungen