Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung

Während das Kriegswaffenkontrollgesetz ausschließlich den Umgang mit Kriegswaffen der Kriegswaffenliste B regelt fallen sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter in den Bereich des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG).  

Das AWG wurde zuletzt 2012 erheblich verändert: Zum einen um die Gesetzgebung  an die Veränderungen im europäischen Rahmen anzupassen, zum anderen um die Übersichtlichkeit zu verbessern. 

Aktuelle Fassung AWG (2013) 

Entsprechend dem AWG wurden auch die Durchführungsbestimmungen in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) angepasst:

Aktuelle Fassung der AWV (2013) 

Wesentliche Instrumente der deutschen Rüstungsexportpolitik sind neben den Einzelgenehmigungen verschiedene Formen der pauschalen Genehmigung, die unter bestimmten Bedingungen den Unternehmen die Warenausfuhr, insbesondere von Rüstungskomponenten, erleichtern sollen. Folgende Merkblätter wurden vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle dazu veröffentlicht: