Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung
Während das Kriegswaffenkontrollgesetz ausschließlich den Umgang mit Kriegswaffen der Kriegswaffenliste B regelt fallen sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter in den Bereich des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG).
- Ausfuhrliste Teil 1 A (identisch mit der Materialliste der EU für Waffenausfuhren)
- Ausfuhrliste Teil 1 B (national erfaßte Dual-Use-Güter)
- Ausfuhrliste Teil 1 C (Güter mit doppeltem Verwendungszweck / Dual-Use-Güter, weitestgehend identisch mit der Liste der entsprechenden EU-Verordnung) (Stand: 19.4.2012)
Das AWG wurde zuletzt 2012 erheblich verändert: Zum einen um die Gesetzgebung an die Veränderungen im europäischen Rahmen anzupassen, zum anderen um die Übersichtlichkeit zu verbessern.
Aktuelle Fassung AWG (2013)
- Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
- Ältere Version des AWG (2005)
Entsprechend dem AWG wurden auch die Durchführungsbestimmungen in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) angepasst:
Aktuelle Fassung der AWV (2013)
- Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version
Wesentliche Instrumente der deutschen Rüstungsexportpolitik sind neben den Einzelgenehmigungen verschiedene Formen der pauschalen Genehmigung, die unter bestimmten Bedingungen den Unternehmen die Warenausfuhr, insbesondere von Rüstungskomponenten, erleichtern sollen. Folgende Merkblätter wurden vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle dazu veröffentlicht:
- Sammelausfuhrgenehmigungen (2015)
- Komplementärgenehmigungen (2007)
- Allgemeine Genehmigungen, Teil 1 (2012)
- Allgemeine Genehmigungen, Teil 2 (2012)
- Allgemeine Genehmigungen, Teil 3 (2012)