Politische Rahmenbedingungen für Rüstungsexporte
Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
Dem allgemeinen Verständnis nach stecken die Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern den Handlungsrahmen für die Genehmigungspolitik der Bundesregierung ab. Sie sind rechtlich nicht verbindlich.
Seit 1971 wurden die Politischen Grundsätze drei Mal überarbeitet, zuletzt 2019:
Koalitionsverträge
In den jeweils von den verschiedenen Bundesregierungen vereinbarten Koalitionsverträge finden sich in der Regel weitere Anhaltspunkte und Kriterien dafür, welchen Stellenwert die Politischen Grundsätze in der Rüstungsexportpolitik spielen werden:
Stellungnahmen der Bundesregierung zur deutschen Rüstungsexportpolitik
Strategiepapier zur Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland, 8.7.2015
Eckpunkte für die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten, 8.7.2015
Arbeitsweise des Bundessicherheitsrates
Seit 1969 ist der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Bundessicherheitsrat/BSR (als Nachfolger des Bundesverteidigungsrates/BVR) das höchste Gremium, dass sich mit der Genehmigung von Rüstungsexporten befaßt. An den geheimen Sitzungen des BSR nehmen neben dem Kanzleramt die Minister_innen des Auswärtigen Amtes, des Inneren, der Verteidigung, für Wirtschaft und für Wirtschaftliche Zusammenarbeit teil.
Geschäftsordnung vom 12. August 2015
Geschäftsordnung vom 4. Juni 2014
Geschäftsordnung vom 13. September 2006