Rüstungsexportberichte der Europäischen Union

(Jahresberichte gemäß Artikel 8, Absatz 2 des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern)

Auf Grundlage des 1998 von den EU-Staaten vereinbarten Verhaltenskodex zu Waffenausfuhren sollen die Rüstungsexporte sämtlicher EU-Staaten in einem Jahresbericht veröffentlich werden. Der nationale Jahresbericht der Bundesregierung fließt in diesen Bericht ein.

Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8.12.2008 betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern löste den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren von 1998 ab.

Die jährlichen Rüstungsexportberichte der Europäischen Union können HIER heruntergeladen werden oder auf dieser Seite:

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2016

2015 (externer Link)

2014

2013

2012 

2011

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2009 & Korrekturen 

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