Rüstungsexportberichte der Bundesregierung

(Jahresberichte der Bundesregierung über den Export von konventionellen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern)

1998 hat sich die Bundesregierung mit der Unterzeichnung des Europäischen Verhaltenskodex für Waffenausfuhren verpflichtet, einmal jährlich über die deutsche Genehmigungs- und Exportpraxis von Rüstungsgütern zu unterrichten. Zwischen 1999 und 2012 wurden in der Regel gegen Ende des Jahres entsprechende Jahresberichte für das Vorjahr veröffentlicht. Ab dem Berichtsjahr 2013 erfolgt die Unterrichtung bereits am Ende des ersten Halbjahres.

Diese Rüstungsexportberichte umfassen eine Übersicht über die erteilten Einzelgenehmigungen für jedes Land und eine grobe Aufschlüsselung entlang der EU-Materialliste. Diese Berichte werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegeben und können dort gesucht und heruntergeladen werden - oder hier.

Eine Reihe von relevanten Informationen zu deutschen Rüstungsexporten werden allerdings nicht oder nur in sehr eingeschränkter Form in den Rüstungsexportberichten aufgegriffen:

  • Es fehlen belastbare Angaben zu den tatsächlich getätigten Rüstungsexporten. Diese werden nur in Bezug auf die Rüstungsgüter der Kriegswaffenliste statistisch erfasst.
  • Obwohl die Informationen vorhanden sind und wiederholt bei parlamentarischen Anfragen veröffentlich worden sind, fehlen in den Jahresberichten Angaben darüber, welches Wehrmaterial von der Bundeswehr an welche anderen Staaten abgegeben worden ist.
  • Ähnlich verhält es sich mit den verschiedenen pauschalen Genehmigungen: Sammelausfuhrgenehmigungen, Allgemeine Genehmigungen und Komplementärgenemigungen. Parlamentarische Anfragen haben gezeigt, dass die Bundesregierung sehr wohl in der Lage ist, die Gruppe der Empfängerstaaten von Sammelausfuhrgenehmigungen näher zu präzisieren. Trotzdem werden diese Informationen nicht in die Jahresberichte aufgenommen.
  • Es fehlen Informationen über die Absicherung von Rüstungsexporten durch staatliche Exportkredite obwohl diese Informationen problemlos zusammengestellt werden können - wie zahlreiche parlamentarische Anfragen belegen.
  • Der Bereich der Dual-Use-Güterexporte, also der Güter, die u.a. auch eine militärische Verwendung haben können, wird ganz ausgeklammert, obwohl diese Exportgenehmigungen ohnehin in aggregierter Form statistisch erfasst werden.

Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr....

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